Fahrrad-Pflichtausstattung in Österreich

Bremsen, Glocke, Licht und Reflektoren: Das sollte ein Fahrrad in Österreich können und haben.

Rechtliches 5 Minuten Geprüft am 30. Juni 2026
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Wer ein Fahrrad im öffentlichen Verkehr nutzt, sollte nicht nur an Komfort denken. Bremsen, Warnzeichen, Licht und Reflektoren sind Sicherheitsausstattung und in Österreich rechtlich geregelt.

Die wichtigsten Punkte

  • zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen
  • eine Vorrichtung für akustische Warnzeichen, zum Beispiel Glocke oder Hupe
  • weiße Rückstrahler oder Rückstrahlmaterialien nach vorne
  • rote Rückstrahler oder Rückstrahlmaterialien nach hinten
  • gelbe Rückstrahler an Pedalen oder gleichwertige Einrichtungen
  • seitliche Rückstrahlung an Reifen, Felgen, Speichen oder gleichwertigem Material
  • bei Dunkelheit oder schlechter Sicht: Frontlicht und rotes Rücklicht

Wichtig zur Beleuchtung

Die österreichische Fahrradverordnung nennt für den Scheinwerfer weißes oder hellgelbes, ruhendes Licht und für das Rücklicht rotes Licht. Bei Tageslicht und guter Sicht kann die Lichtausrüstung entfallen.

Hinweis

Dieser Beitrag ist eine verständliche Zusammenfassung und keine Rechtsberatung. Für Sonderfälle wie Anhänger, Kindersitze, mehrspurige Fahrräder oder Rennfahrräder solltest du die aktuelle Rechtsquelle prüfen.