Fahrradbeleuchtung in Österreich: sichtbar und legal
Licht ist nicht nur Vorschrift, sondern Alltagssicherheit: sehen, gesehen werden und Missverständnisse vermeiden.
Österreich regelt die technische Ausrüstung von Fahrrädern in der Fahrradverordnung. Für Kundinnen und Kunden ist entscheidend: Das Rad muss nicht nur schön fahren, sondern auch rechtlich und sicher vollständig sein.
2 BremsenDie Fahrradverordnung verlangt zwei voneinander unabhängige Bremsvorrichtungen.
4 m/s²Bei 20 km/h muss laut Verordnung eine mittlere Bremsverzögerung von 4 m/s² erreicht werden.
SignalAuch eine Vorrichtung zur Abgabe akustischer Warnzeichen ist vorgesehen.
Warum Beleuchtung trotzdem oft unterschätzt wird
Viele Räder fahren tagsüber gut, sind aber bei Dunkelheit, Regen oder Nebel schlecht erkennbar. Sichtbarkeit ist ein System aus Licht, Reflektoren, Position und Wartung.
Check vor der dunklen Saison
- Frontlicht und Rücklicht auf Funktion und Befestigung prüfen.
- Reflektoren und seitliche Sichtbarkeit kontrollieren.
- Akku- oder Batteriestand bei abnehmbaren Lichtern nicht vergessen.
- Kabel, Halter und Steckkontakte auf Wackler prüfen.